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Einzugsermächtigung
1. Einzugsermächtigung
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Der Zahlungspflichtige ermächtigt die Stadt Kyritz, Zahlungen von dem Konto des Zahlungspflichtigen mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von der Stadt Kyritz von gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die vereinbarten Bedingungen des entsprechenden Kreditinstituts .
Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens und senden Sie das Antragsformular bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Kyritz, Kasse, Marktplatz 1, 16866 Kyritz.
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA Lastschriftmandats (PDF)
103
Marktplatz 1
(033971) 85-235
(033971) 85-245
103
Marktplatz 1
(033971) 85-236
(033971) 85-245