Personenstandsurkunde


Kurzinformationen

Dazu gehören Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.

    

 


 


Beschreibung

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Rechtsgrundlagen

  Personenstandsgesetz (PStG)

  Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

       (Personenstandsverordnung - PStV)

  Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass,
Stammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch


Gebühren

 

Beglaubigte Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch € 10,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.


Weiterführendes

elektronische Antragstellung

Standesamt Online

 

 


Ansprechpartner

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299

Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299