Stadtentwicklung und Bauen
Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt
Kurzinformationen
Antrag auf Genehmigung einer Grundstückzufahrt
Ansprechpartner: Herr Wangert
Wenn Sie Ihre Grundstückszufahrt selbst bauen, erweitern oder reparieren möchten, benötigen Sie vorab eine Genehmigung der Stadt.
Dabei hat der Erlaubnisnehmer Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen.
Die Stadt kann hinsichtlich der örtlichen Lage, der Art und Ausgestaltung der Zufahrt oder des Zuganges Auflagen erteilen, die aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich sind.
Der Antrag kann über das bereitgestellte Formular (inkl. Skizze/Lageplan) beim Bauamt gestellt werden.
Die Prüfung des Antrages kostet 13,10 € je 15 Minuten Bearbeitungszeit plus ggf. erforderlichen Fahrtkosten (0,40 €/km) gem. Verwaltungsgebührensatzung Punkt 3.6.
Städtische Maßnahmen: Kostenersatz
Ansprechpartnerin: Frau Biniarz
Führt die Stadt Kyritz im Zuge einer allgemeinen Baumaßnahme (z. B. Straßensanierung) Arbeiten an Ihrer Zufahrt durch, greift die Satzung über den Kostenersatz.
Eigentümer sind verpflichtet, der Stadt die entstandenen Kosten für die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung der Zufahrt gem. der zum Zeitpunkt gültigen Satzung zu erstatten.
Hierbei handelt es sich um den Ersatz des tatsächlichen Aufwands, den die Stadt für Ihr Teilstück erbracht hat.
Rechtsgrundlagen
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten in der Stadt Kyritz und in den Ortsteilen
- Verwaltungsgebührensatzung
Ansprechpartner
Frau Biniarz
Kyritz, Maxim-Gorki-Str. 32
Marktplatz 1
033971 85225
033971 85245
Herr Wangert
Kyritz, Maxim-Gorki-Str. 32
Marktplatz 1
033971 85247
033971 85245
Antrag zur Genehmigung einer Grundstückszufahrt