Bürgerservice, Bildung und Soziales
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei
- jedem Jugendamt,
- jedem Notar (kostenpflichtig),
- jedem Amtsgericht,
- beim Standesamt,
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
- bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
- bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
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Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
(033971) 85-283
(033971) 85-299
Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
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