Bürgerservice, Bildung und Soziales

Namensführung


Beschreibung

 

Möglichkeiten:

 

Doppelname

 

Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.
Namensführung nach ausländischem Recht
Ist ein Ehegatte Ausländer, kann die Namensführung in der Ehe völlig anders aussehen. Denn andere Staaten haben meist auch ein anderes Namensrecht. Nach dem Recht des Heimatstaates des zukünftigen Ehegatten muss es nicht unbedingt ein Wahlrecht geben. Es gibt Staaten, die z.B. gar keinen Ehenamen kennen oder nur den Namen des Mannes als Ehenamen zulassen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

ggf. mit deutscher Übersetzung

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Gebühren

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens: 20,00 €

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe: 20,00 €


Ansprechpartner

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299

Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299