Bürgerservice, Bildung und Soziales

Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.


Rechtsgrundlagen

  Personenstandsgesetz (PStG)

  Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

       (Personenstandsverordnung - PStV)

  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)


Notwendige Unterlagen

Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim

Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.


Fristen

1 Tag


Gebühren

 

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente, Krankenkasse.

Sterbeurkunde: 10,00 € Jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar: 5,00 €


Ansprechpartner

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299

Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299