Bürgerservice, Bildung und Soziales

Gewerbe, abmelden


Kurzinformationen

Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.


Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.


Rechtsgrundlagen

 

  §§ 14 und 15 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

bei Vertretung:


Gebühren

 

10,00 Euro

 

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) 

 

 


Weiterführendes

 

  Online-Verfahren für Ihre Gewerbeanmeldung

 

 

wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

 

 

 

  Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg


Ansprechpartner

Frau Zeh
Ordnungsamt
Marktplatz 3
Telefon (033971) 85-295
Telefax (033971) 85-245


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).