Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit


Kurzinformationen

Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen

Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

und

nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.

 


 


Rechtsgrundlagen

 

  Gewerbeordnung (GewO)

 

  Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales - GebOMIK

 

  Brandenburgisches Spielhallengesetz

 

 

 

 

 

 


Gebühren

510,00 € bis 695,00 €

Bei gleichzeitiger Erteilung von mindestens zwei Erlaubnissen und für jede weitere Erlaubnis verringert sich die Gebühr um 255,00 €

 

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) 

 


Weiterführendes

 

  Online-Verfahren für Ihre Gewerbeanzeige

 

wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

 

  Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg