Bürgerservice, Bildung und Soziales

Sonderparkberechtigung für Bewohner


Kurzinformationen

Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.


Beschreibung

Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.


Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

 


Fristen

1 Jahr


Gebühren

Die Jahresgebühr beträgt 25,60 €


Ansprechpartner

Frau Klumb
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299

Frau Bading
Raum 117
Marktplatz 1
Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299


Formulare

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