Besucher:   425977
Ein Klick auf Symbol verrät Information
 
Facebook   YouTube   Instagram   Pinterest

 

                                                                                         

Kyritz App

 

Termin online buchen

 

Maerker Kyritz

 

Logo

 

 Logo 

 

Pflege vor Ort

 

Seniorenwegweiser

 

Kyritz-West

 

Katastrophenschutz

 

Asyl & Hilfe & Migration

 

Kyritz handelt

 

Landeplatz Nordwestbrandenburg

 

kulturklosterkyritz

 

Webcam

 

Kyritz 2025

 

Imagefilm

 

  Netzwerk Gesunde Kinder  

 

Sponsoren

 

Defibrillator Sponsoren

 

DIE HANSE

 

Historische Stadtkerne

 

Familienwegweiser

 

Kleeblattregion

Brandenburg vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen


Kurzinformationen

§6 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichnungspflicht

  • Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen
  • Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.
  • Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
  • Die Zuverlässigkeit des Halters im Sinne des § 12 HundehV ist durch ein aktuelles Führungszeugnis nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • aktuelles Führungszeugnis
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder

Weiterführendes

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg gehören folgende Rassen und deren Kreuzungen zu den gefährlichen Hunden:

 

 

Alano*, Bullmastiff, Cane Corso*, Dobermann*, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espaniol, Mastino Napoetano, Perro de Presa Canario*, Perro de Presa Mallorquin*, Rottweiler*

 

 

Die Haltung dieser Hunde ist erlaubnispflichtig. Für Hunde der Rassen mit * gilt die Erlaubnispflicht ab 16. Juni 2004.

 

Die Erlaubnis wird vom Ordnungsamt der Stadt Kyritz erteilt.

Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

Sachkundenachweis

Führungszeugnis des Halters (beim Einwohnermeldeamt beantragen)

Zuchtpapiere bzw. Unterlagen zum Hund

Nachweis der Kennzeichnung mit Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

 

Der Sachkundenachweis ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung verbunden, die z. B.  beim Hundeverein Lellichow absolviert werden kann. Die Prüfung wird durch Sachverständige abgenommen. Die Liste der Sachverständigen ist beim Ordnungsamt einzusehen.

 

 

Von der Erlaubnispflicht ausgeschlossen sind Halter von Hunden, die den Nachweis erbringen, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft besitzt. Die Behörde stellt dann ein Negativzeugnis aus. 

 

Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

Negativgutachten eines zugelassenen Sachverständigen

Führungszeugnis des Halters (beim Einwohnermeldeamt beantragen)

Nachweis der Kennzeichnung mit Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard

Zuchtpapiere bzw. Unterlagen zum Hund

 

Die Haltung folgender Hunderassen, sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden ist seit dem 16. Juni 2004 verboten: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.