Baugenehmigung, beantragen
Kurzinformationen
Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn
- das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
- es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder
- mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
- das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
- die Erschließung nicht gesichert ist.
Bauantrag und Bauvorlagen sind beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bauamt, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen.
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Abrundungssatzungen
- Gestaltungssatzung der Stadt Kyritz
- Straßenbaubeitragssatzung Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung- BbgWBauPV)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung- BbgBauGebO)
Weiterführendes
Ansprechpartner
Stadtentwicklung und Bauen
Frau Huchel
Raum 307
Marktplatz 1 (033971) 85-254
(033971) 85-245
Frau Zybell
Raum 314
Marktplatz 1 (033971) 85-268
(033971) 85-245