Stadtentwicklung und Bauen

Erschließungsbeiträge


Kurzinformationen

Der Bau von Straßen, Wegen, Parkflächen, Grünanlagen und Plätzen (im Weiteren als Anlagen bezeichnet) ist erforderlich, um die Bebauung von Grundstücken zu ermöglichen. 
Die beitragsfähigen Aufwände für die Erschließung ergeben sich aus der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kyritz. 

Den größten Nutzen von diesen Straßen haben die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, ihre Grundstücke zu bebauen. 
Das Erschließungsbeitragsrecht dient nach dem Willen des Gesetzgebers dazu, diese Kosten angemessen zwischen Allgemeinheit und den Anliegern zu verteilen. 

 

Der den Anliegern entstandene Erschließungsvorteil wird durch den Beitrag abgegolten. 
Als angemessener Anteil der Anlieger hat der Gesetzgeber im § 129 des Baugesetzbuches 90 % der Kosten festgeschrieben.


Rechtsgrundlagen

Erschließungsbeitragssatzung (PDF)


Ansprechpartner

Frau Biniarz
Kyritz, Maxim-Gorki-Str. 32
Marktplatz 1
Telefon 033971 85225
Telefax 033971 85245