Briefliche Eintragung -online-

Briefliche Eintragungsscheine können nur bis zum 11. April 2022 beantragt werden.

 

Sie müssen sicherstellen, dass die Eintragungsscheine bis zum 11.04.2022 um 16.00 Uhr bei der Stadt Kyritz, Bürgerbüro, 16866 Kyritz, Marktplatz 1, eingehen.

Die Postlaufzeiten sind dabei zu berücksichtigen!

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 2 (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).

 

Ich beantrage die Erteilung eines Eintragungsscheines für das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten''

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Eintragsschein soll* 
 
   
 
 
   
 
 

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