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Nebenwohnung, anmelden

Kurzinformationen

Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.

 

Wichtige Hinweise:

Beschreibung

Nach der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer hat jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr eine Erklärung über seine Zweitwohnung innerhalb von 14 Tagen dem Bereich Steuern ausgefüllt zu übergeben. Diese Erklärung wird bei der Anmeldung einer Zweitwohnung übergeben. Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann ein Vertreter mit der Anmeldung beauftragt werden (mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person). Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Meldegesetz

Melderechtsrahmengesetz

Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

 

 

Notwendige Unterlagen
  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
  • Wohnungsgeberbestätigung Wohnungsgeber
  • Personalausweis oder Reisepass
Fristen

2 Wochen

Kosten

keine

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Buschko
Telefon (033971) 85-280
Telefax (033971) 85-299
Formulare
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)