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Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar (kostenpflichtig),
  • jedem Amtsgericht,
  • beim Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Rechtsgrundlagen

  Personenstandsgesetz (PStG)

  Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
  • bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
  • bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Antragsformular auf Zusendung einer Urkunde
Kosten

keine

 

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Bading
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299
Frau Klumb
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299