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Gewerbe, abmelden

Kurzinformationen

Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.

Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

 

  §§ 14 und 15 Gewerbeordnung (GewO)

Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Kosten

 

10,00 Euro

 

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) 

 

 

Weiterführendes

 

wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

 

Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Zeh
Ordnungsamt
Marktplatz 3

Telefon (033971) 85-295
Telefax (033971) 85-245
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