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Gaststättengewerbe, vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen

Beschreibung

„Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies unter Verwendung des Vordrucks nach dem Muster der Anlage zu diesem Gesetz (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes - Gagev) zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang), der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige...“

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Anzeige

Kosten

Einmalgebühr in Höhe von 28,00 EUR

Weiterführendes

Online-Verfahren für Ihre Gaststättengewerbeanmeldung

 

wichtige Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg

Dienstleisten leicht gemacht