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Sonderparkberechtigung für Bewohner

Kurzinformationen

Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.

Beschreibung

Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Fahrzeugschein (Kopie)
  • Wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, Nachweis über die dauernde Nutzung.

 

Fristen

1 Jahr

Kosten

Die Jahresgebühr beträgt 25,60 €

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Klumb
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299
Frau Bading
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299
Formulare
Antrag Bewohnerparkausweis