Beglaubigung

Kurzinformationen

Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.

Zur Beglaubigung einer Unterschrift muss der Unterzeichnende persönlich erscheinen.

 

Beschreibung

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
  • SV-Bücher, deutsche Dokumente
  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

 

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Originaldokument für die Beglaubigung von Kopien

 

Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

Kosten

Beglaubigung eines Dokumentes: 2,00 €
Beglaubigung von Zeugnissen:     2,00 €
Beglaubigung einer Unterschrift:   3,00 €

Ansprechpartner

Bürgerservice, Bildung und Soziales
Frau Klumb
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-282
Telefax (033971) 85-299
Frau Bading
117
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-283
Telefax (033971) 85-299
Formulare
Gebührenordnung des Ministers des Innern- GebOMI