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Aufenthaltsbescheinigung

Kurzinformationen

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zur Beantragung  einer Eheschließung erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. 

Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
  • frankierter Rückumschlag
Kosten

Die Gebühr beträgt 5,00 €

Formulare
Antragsformular