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Einzugsermächtigung

Kurzinformationen

1. Einzugsermächtigung

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.

 

2. SEPA-Lastschriftmandat
Der Zahlungspflichtige ermächtigt die Stadt Kyritz, Zahlungen von dem Konto des Zahlungspflichtigen mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von der Stadt Kyritz von gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die vereinbarten Bedingungen des entsprechenden Kreditinstituts .

Beschreibung

Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens und senden Sie das Antragsformular  bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Kyritz, Kasse, Marktplatz 1, 16866 Kyritz.

Ansprechpartner

Allgemeine Verwaltung und Kämmerei
Herr Dräger
103
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-235
Telefax (033971) 85-245
Frau Theis
103
Marktplatz 1

Telefon (033971) 85-236
Telefax (033971) 85-245
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat