Luca-App in Kürze auch in Ostprignitz-Ruppin nutzbar

Kyritz, den 01.04.2021

Die Luca-App soll in Kürze auch in Ostprignitz-Ruppin nutzbar sein. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat heute die dafür notwendigen Zertifikate bei der Bundesdruckerei angefordert und erwartet, bereits am morgigen Tag auf die entsprechenden

 

Datenbanken zurückgreifen zu können. Durch den Einsatz der App soll die Kontaktnachverfolgung vereinfacht werden. Die App kann bereits jetzt in den App-Stores von Google und Apple kostenfrei heruntergeladen werden. „Ich freue mich sehr, dass wir in Ostprignitz-Ruppin so schnell an den Start gehen können“, sagt Landrat Ralf Reinhardt, „im besten Fall können wir durch die App frühzeitiger Infektionen und deren Kontakte erkennen und so der unentdeckten Weitergabe der Infektion Einhalt gebieten.“

 

Was ist die Luca-App?

 

Die Luca-App ermöglicht schnelle und lückenlose Kontaktnachverfolgung. Jeder Bürger kann sich die App auf sein Smartphone laden. Wenn der Nutzer einen bestimmten Raum oder Platz betritt, scannt er den dort ausgehängten QR-Code oder lässt den von der App generierten eigenen Code scannen. Die App weiß nun, dass der Nutzer diesen Ort aufgesucht hat. Wenn der Nutzer den Ort wieder verlässt, teilt er das der App entweder mit oder die App registriert dies über Bewegungsdaten automatisch. Die persönlichen Daten und die Bewegungsdaten der Nutzer werden dabei immer verschlüsselt übermittelt.

 

Im Fall einer Infektion können die Nutzer ihre Bewegungshistorie in der Luca-App mit dem Gesundheitsamt teilen. Das Gesundheitsamt kann dann alle relevanten Kontaktpersonen, die ebenfalls die App nutzen, informieren.

 

Behörden, Institutionen, Veranstalter, Betreiber

 

Im Grunde kann jeder, der über einen Raum verfügt, an dem Menschen aufeinandertreffen – sei es eine Gaststätte, ein Supermarkt, ein Amt oder ein Friseur – diesen Ort in der App registrieren. Alle Leute, die den Ort aufsuchen und sich mit der App einchecken werden dann verschlüsselt aufgezeichnet. Wenn es einen positiven Corona-Fall gibt, wird der Betreiber vom Gesundheitsamt aufgefordert, die verschlüsselten Datenvon allen Personen, die zu einem relevanten Zeitraum an diesem Ort waren, dem Gesundheitsamt freizuschalten. Die Entscheidung, ob ein Betreiber die entsprechenden verschlüsselten Daten dem Gesundheitsamt freigibt liegt immer beim Betreiber. Er hat also auch die Möglichkeit dies nicht zu tun, auch dann, wenn er gesetzlich verpflichtet ist, Kontaktlisten zu erstellen. Im Falle einer Freigabe kann das Gesundheitsamt die betroffenen Kontaktpersonen dann entschlüsseln und kontaktieren.

 

Was verändert sich durch die App?

 

Die App ermöglicht Kontaktnachverfolgung beinahe in Echtzeit: Das Gesundheitsamt kann sofort auf alle relevanten Kontakte von infizierten Personen zugreifen und diese informieren. So wird ein Zeitverlust überbrückt, der entsteht, wenn infizierte Personen dem Gesundheitsamt erst eine in der Regel aus der Erinnerung geschriebene und deshalb unvollständige Kontaktliste übermitteln müssen. Außerdem werden so auch Zufallskontakte erfasst, die den betroffenen Personen nicht persönlich bekannt sind. So werden zusätzliche Kontaktpersonen erfasst und im besten Falle Ansteckungen verhindert.

 

Die App ersetzt für Betreiber, die diese App nutzen, die Erstellung von Teilnehmerlisten. Nur von Personen, die die App nicht nutzen, müssen weiterhin Kontaktdaten wie bisher erfasst werden, sofern die Erfassung von Kontaktdaten in dem entsprechenden Bereich vorgeschrieben ist. Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet, damit auch Personen ohne Smartphone vom System der Luca-App profitieren können.

 

Verknüpfung mit dem Gesundheitsamt

 

Die App kann bereits jetzt von jedem Bürger kostenfrei in den entsprechenden App-Stores heruntergeladen werden. Voraussichtlich ab Donnerstag, wenn die entsprechenden Zertifikate von der Bundesdruckerei vorliegen, kann das Gesundheitsamt auf die in der App hinterlegten Kontaktdaten zurückgreifen und sie bei Bedarf entschlüsseln. Dazu schaltet die infizierte Person auf Anfrage des Gesundheitsamtes ihre Kontakthistorie für das Amt frei.Diese Freischaltung erfolgt freiwillig. Die persönlichen Daten der Nutzer sind dabei ausschließlich für die Gesundheitsämter sichtbar. Alle anderen beteiligten Akteure erhalten nur verschlüsselte Codes. Deswegen benötigen die Gesundheitsämter auch ein gesondertes Berechtigungszertifikat, das von der Bundesdruckerei ausgestellt wird und dessen Bearbeitung wenige Tage in Anspruch nimmt. So kann verhindert werden, dass Unbefugte sich als Gesundheitsamt ausgeben und sich Zugriff zu den personenbezogenen Daten der Nutzer verschaffen.

 

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird die Luca-App an allen Orten mit Publikumsverkehr nutzen. Eine Pflicht, sich einzuloggen, besteht für Kunden und Besucher jedoch nicht. „Wir hoffen, dass die Nutzung der App viele Nachahmer findet bei Einrichtungen, Behörden und bei Geschäften, wenn sie wieder öffnen dürfen“, sagt Ralf Reinhardt.

 

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