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Aufhebung der Maßnahmen der sogenannten "Bundesnotbremse" zum 7. Mai 2021

Kyritz, den 06.05.2021

Da die Sieben-Tage-Inzidenz bis einschließlich Mittwoch, 5. Mai 2021, an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Folge im Landkreis Ostprignitz-Ruppin unter dem Schwellenwert von 100 gelegen hat, werden am übernächsten Tag, also am Freitag, 7. Mai 2021 um 0 Uhr (in der Nacht von Donnerstag auf Freitag) die Maßnahmen der sogenannten „Bundesnotbremse“ wieder zurückgenommen. Die Maßnahmen der "Bundesnotbremse" nach § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes waren im Landkreis Ostprignitz-Ruppin am 28. April 2021 in Kraft getreten.

 

Ab Freitag, 7. Mai 2021, um 0 Uhr gelten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin daher wieder die Regelungen gemäß der Siebten Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, u.a.:

  • der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie bei privaten Zusammenkünften ist wieder mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit),
  • religiöse Veranstaltungen, nicht-religiöse Hochzeiten und Bestattungen können mit einem individuellen Hygienekonzept stattfinden, es gibt keine feste Obergrenze zur Teilnehmerzahl mehr, sondern entscheidend ist die Raum- beziehungsweise Platzgröße,
  • im Einzelhandel gilt weiter eine vorherige Terminvereinbarung (click and meet) allerdings ohne Nachweis eines negativen Corona-Tests, auch Baufachmärkte dürfen öffnen,
  • die Corona-Testpflicht für den Friseurbesuch entfällt, zum Beispiel für das Kosmetikstudio bleibt sie bestehen, wenn die Maskenpflicht nicht eingehalten werden kann,
  • die Sportausübung wird insoweit gelockert, als dass kontaktfreier Sport in dokumentierten Gruppen mit bis höchstens zehn Personen im Freien möglich ist, für Kinder gilt eine Obergrenze von 20 Kindern bis 14 Jahren,
  • Museen, Ausstellungshäuser und öffentliche Bibliotheken dürfen mit Hygienekonzepten öffnen,
  • die Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr entfällt.
  •  

Im Einzelnen wird auf die vorerst bis 16. Mai 2021 gültige Siebte Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Bezug genommen. Außerdem wird daraufhin hingewiesen, dass zudem weiter auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden soll.

 

Bild zur Meldung: Aufhebung der Maßnahmen der sogenannten "Bundesnotbremse" zum 7. Mai 2021