Ein Bürgerhaushalt für Kyritz
Die Kyritzer und die Bewohner der Ortsteile können über einen Teil des städtischen Haushalts mitbestimmen. Konkret geht es um die Verwendung von Geldern aus dem Bereich der sogenannten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz. Die Höhe des gesonderten Budgets beträgt dabei 30.000,00 Euro jährlich.
Alle Einwohner der Stadt und der Ortsteile, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, einen Vorschlag für den Bürgerhaushalt einzureichen und über die gültigen Vorschläge abzustimmen. Die Vorschläge sind an die Kämmerei der Stadt Kyritz zu richten. Sie können sich auf Maßnahmen oder Projekte beziehen. Die Vorschläge sind schriftlich oder elektronisch einzureichen. Für eine genaue Prüfung und Kostenschätzung soll der Vorschlag detailliert beschrieben werden. Auf dem jeweiligen Vorschlag ist der vollständige Vor- und Nachname, die Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben.
Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Kyritz
Bürgerhaushalts-Vorschlag - Online
Mit diesem Vorschlagsformular haben Sie ganzjährig die Möglichkeit, einen Vorschlag für den Bürgerhaushalt der Stadt Kyritz einzureichen.
Für die Teilnahme an der Abstimmung zum nächsten Bürgerhaushalt, muss der Vorschlag bis zum 30.04. eingegangen sein.
Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung der Stadt Kyritz auf ihre fachliche, technische und kapazitive Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur geprüft. Ein Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Vorschlag
a) ist im laufenden Jahr bis zum 30.04. eingegangen,
b) wurde durch einen Einwohner der Stadt Kyritz, der mindestens 12 Jahre alt ist, eingereicht.
c) ist in der Zuständigkeit der Stadt Kyritz,
d) liegt im Rahmen des Gesamtbudgets von 30.000,00 €,
e) betrifft den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz,
f) dient der Allgemeinheit,
g) hat innerhalb der letzten drei Bürgerhaushalte keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerhaushalt erhalten,
h) ist nicht auf Dauer angelegt und verursacht keine kontinuierlichen Folgekosten,
i) ist umsetzbar und rechtmäßig,
j) erhält keine weiteren Mittel aus dem Stadthaushalt im Jahr der Berücksichtigung.
Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde nicht verpflichtet – ihr ist die freie Entscheidung über das Ob und Wie möglich. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen zum einen die Sorge um das wirtschaftliche Wohl der Einwohner. Darunter fallen beispielsweise Märkte und Messen, Gewerbeansiedlung, Verkehrswege, Öffentlicher Personennahverkehr. Weiterhin gehört zu den freiwilligen Aufgaben Kulturelles, wie Musik- und Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Theater und Sportstätten, sowie der Bereich Soziales und Gesundheit.
Alle Vorschläge, die den Anforderungskriterien entsprechen, werden auf der Website der Stadt Kyritz und im Amtsblatt für die Stadt Kyritz ohne die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht.
Die Abstimmung über die gültigen Vorschläge zum Bürgerhaushalt der Stadt Kyritz erfolgt durch Stimmzettel mit gesondertem Absenderblatt, welche im Amtsblatt und auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden. Der konkrete Zeitraum wird jeweils rechtzeitig bekanntgegeben. Jeder Einwohner hat pro Bürgerhaushalt eine Stimme. Der Stimmzettel ist mit vollständig ausgefülltem Absenderblatt im Abstimmungszeitraum von 30 Tagen an die Kämmerei der Stadt Kyritz zu senden oder direkt in den Rathausbriefkasten, Marktplatz 1, Kyritz einzuwerfen.
Der Kämmerer berücksichtigt das Ergebnis der Abstimmung bei der Erstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung. Die Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Anzahl der Stimmen berücksichtigt.