Leitlinien und Richtlinien für den „Wohnungsbau-Turbo"

Kyritz, den 24.​09.​2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause einen Grundsatzbeschluss für Leitlinien und Richtlinien zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“) gefasst.

 

Zum rechtlichen Rahmen: Am 30. Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Anlass für die Änderungen und Ergänzungen des Baugesetzbuchs ist das Bestreben des Gesetzgebers, den Bau von Wohnraum zu vereinfachen und zu beschleunigen. 

 

Neben Wohngebäuden können auch Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs genehmigt werden sowie Anlagen, die den kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Bewohner des neu geschaffenen Wohnraums dienen.

 

Vom „Wohnungsbau-Turbo“ nicht erfasst sind Ferienwohnungen und Wohnungen, die der Erholung an den Wochenenden dienen.

 

Mit der bis zum 31. Dezember 2030 befristeten Einführung des „Bau-Turbo“ sollen sowohl in Bebauungsplangebieten als auch im unbeplanten Innenbereich sowie selbst im Außenbereich schnell Wohnbauvorhaben genehmigt werden können, sofern diese mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.

 

Im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist die Anwendung auf Vorhaben beschränkt, die an den Bebauungszusammenhang angrenzen. Eingriffe in Natur und Landschaft sind auszugleichen. Es sind auch weiterhin alle Vorschriften des sonstigen öffentlichen Rechtes einzuhalten. Darunter fallen zum Beispiel das Naturschutzrecht, das Denkmal-, Verkehrs- und Umweltrecht sowie weiteres Baunebenrecht.

 

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin prüft ebenfalls die Voraussetzungen dieser Rechtsgrundlagen eigenständig. Insbesondere würdigt er die nachbarlichen Interessen und prüft die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlichen Belangen. Daher besteht die Möglichkeit, dass der Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bauanträge trotz erteilter Zustimmung der Stadt Kyritz ablehnt.

 

Die Stadt Kyritz begrüßt grundsätzlich die neuen gesetzlichen Möglichkeiten, Wohnungsbauvorhaben schneller als bisher genehmigen zu können. Die neuen Regelungen geben zusätzliche Spielräume, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Gerade bei nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen in älteren Bebauungsplänen werden gute Anwendungsmöglichkeiten gesehen. So können Verfahren enorm beschleunigt werden, ohne die städtebauliche Qualität und die Steuerung der Stadtentwicklung aus der Hand zu geben.

 

Eine frühe Abstimmung zwischen dem Projektträger und der Verwaltung ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Der Fokus liegt auf der Nachverdichtung und Nutzung vorhandener Brachflächen, um eine Zersiedelung zu vermeiden. Vorrangig sollen bereits erschlossene Grundstücke genutzt werden. Falls nicht, sollen die Kosten dem Bauherren auferlegt werden.

 

Damit die neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden, hat die Stadt Kyritz Leitlinien und Richtlinien zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung festgelegt – siehe Downloads.

 

Bild zur Meldung: Leitlinien und Richtlinien für den „Wohnungsbau-Turbo"