Anträge auf Kulturförderung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin bis 15. Oktober 2026 einreichen

Kyritz, den 01.​10.​2026

Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens werden alle Kulturschaffenden darauf hingewiesen, ihre Anträge auf Kulturförderung in schriftlicher Form bis zum 15. Oktober 2026 (Ausschlussfrist) zu stellen. Die Anträge sind einzureichen an: Referat Büro Landrat, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin.

 

Gefördert werden Projekte wie beispielsweise Konzerte, musikalisch-literarische Veranstaltungen, Veranstaltungen und Publikationen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, Theater- und Tanzprojekte, Lesungen und Bildende Kunst.

 

Die Veranstaltungen sollen zur Bereicherung des kulturellen Angebotes im gesamten Landkreis OPR dienen, regional oder überregional ausstrahlen und gerne eine Verknüpfung zu den Themen Bildung und Tourismus aufweisen.

 

Zur Richtlinie und zum Antragsformular

 

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