Ein Bürgerhaushalt für Kyritz

Kyritz, den 02.05.2019

Die Kyritzer und die Bewohner der Ortsteile können ab Mai über einen Teil des städtischen Haushalts 2020 mitbestimmen. Konkret geht es um die Verwendung von Geldern  aus dem Bereich der sogenannten freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz. Die Höhe des gesonderten Budgets beträgt dabei 30.000,00 Euro jährlich.

 

Alle Einwohner der Stadt und der Ortsteile, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge für den Bürgerhaushalt einzureichen und über die Vorschläge abzustimmen. Die Vorschläge sind an die Kämmerei der Stadt Kyritz zu richten. Sie können sich auf Maßnahmen oder Projekte beziehen. Die Vorschläge können mündlich zur Niederschrift, schriftlich und elektronisch eingereicht werden. Auf dem jeweiligen Vorschlag ist der vollständige Vor- und Nachname, die Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben.

 

Vorschläge zum Bürgerhaushalt des Haushaltsjahres 2020 können nur berücksichtigt werden, soweit sie bis zum Stichtag 31. Mai 2019 eingereicht wurden. Später eingereichte Vorschläge fließen in die Vorschläge für den nachfolgenden Bürgerhaushalt ein. Ab dem Folgehaushaltsjahr wird der Stichtag auf den 30. April des vorgehenden Kalenderjahrs festgelegt.

 

Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung der Stadt Kyritz auf ihre fachliche, technische und kapazitive Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit sowie Kostenstruktur geprüft. Ein Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- wenn er innerhalb der Einreichungsfrist eingegangen ist,

- wenn der Vorschlagende zur Teilnahme berechtigt ist und alle notwendigen Angaben enthält,

- wenn die Zuständigkeit für die Umsetzung des Vorschlages bei der Stadt Kyritz liegt,

- wenn der Vorschlag die Höhe von 30.000,00 Euro im Haushaltsjahr je Einzelmaßnahme bzw. -projekt nicht überschreitet,

- wenn der Vorschlag der Allgemeinheit dient,

- wenn es sich bei den Vorschlägen um Maßnahmen bzw. Projekte handelt, die weder auf Dauer angelegt sind noch kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen,

- wenn die Prüfung ergeben hat, dass der Vorschlag umsetzbar und rechtmäßig ist,

- wenn der Vorschlag aus dem Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz kommt.

Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde nicht verpflichtet – ihr ist die freie Entscheidung über das Ob und Wie möglich. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen zum einen die Sorge um das wirtschaftliche Wohl der Einwohner. Darunter fallen beispielsweise Märkte und Messen, Gewerbeansiedlung, Verkehrswege, Öffentlicher Personennahverkehr. Weiterhin gehört zu den freiwilligen Aufgaben Kulturelles, wie Musik- und Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Theater und Sportstätten, sowie der Bereich Soziales und Gesundheit.

Alle Vorschläge, die den Anforderungskriterien entsprechen, werden auf der Website der Stadt Kyritz und im Amtsblatt für die Stadt Kyritz ohne die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und können darüber hinaus in der Kämmerei zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

 

Die Abstimmung über die gültigen Vorschläge zum Bürgerhaushalt der Stadt Kyritz erfolgt durch die Aufstellung von Wahlurnen über den Zeitraum von einem Monat im Bürgerbüro der Stadt Kyritz. Der konkrete Zeitraum wird noch bekanntgegeben. Jeder Einwohner hat pro Bürgerhaushalt eine Stimme.

 

Der Kämmerer berücksichtigt das Ergebnis der Abstimmung bei der Erstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung. Die Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Anzahl der Stimmen berücksichtigt.

 

 

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