Schiedsstelle der Stadt Kyritz teilweise neu besetzt

Kyritz, den 06.06.2019

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung vom 10. April 2019 für Harald Backhaus als Vorsitzenden der Schiedsstelle Kyritz gestimmt. Stellvertretender Vorsitzender ist Thomas Michaelis. Die Schiedsstelle der Stadt Kyritz befindet sich im Mehrgenerationenhaus in der Perleberger Straße 10, Telefon 033971 30 89 09, Email: schiedsstelle@kyritz.de. Geöffnet ist die Schiedsstelle jeden ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr. 

 

Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung der Stadt Kyritz. Sie hat die Aufgabe, streitige Rechtsangelegenheiten zu schlichten. Diese Aufgabe wird ehrenamtlich von sogenannten Schiedsfrauen und Schiedsmännern wahrgenommen unter Aufsicht des Direktors des Amtsgerichts Neuruppin.

In welchen Rechtsfällen ist die Schiedsstelle zuständig?

Die Schiedsstelle ist zuständig in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:

  1. über vermögensrechtliche Ansprüche. Vermögensrechtliche Ansprüche sind beispielsweise: Ansprüche aus einem Mietverhältnis wegen Miete oder Mietnebenkosten, Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Ansprüche wegen Schadenersatz oder Schmerzensgeld oder nachbarrechtliche Ansprüche. Ausgenommen sind familienrechtliche Ansprüche, Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis und das Mahnbescheidverfahren. Wenn Sie wegen eines vermögensrechtlichen Anspruchs im Wert bis zu 750 € Klage vor dem Amtsgericht erheben wollen, ist Ihre Klage überhaupt erst zulässig, wenn Sie vorher bei der Schiedsstelle erfolglos das Schlichtungsverfahren durchgeführt haben (sog. obligatorische Streitschlichtung). Seit dem 01.01.2007 gibt es eine neue Regelung im Brandenburgischen Schlichtungsgesetz, die aussagt, dass obligatorische Streitschlichtungen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 Euro entfallen.
  2. über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, zum Beispiel wegen Beleidigung. Ausgenommen sind solche Verletzungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen.

Die Schiedsstelle ist außerdem zuständig in Strafsachen

  1. für die Durchführung des Sühneversuchs im Privatklageverfahren. Dies sind Strafverfahren, die auf einem privaten Strafantrag beruhen, zum Beispiel wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Beleidigung.
  2. für die Durchführung des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ in Strafsachen. Dieses Verfahren ist ein freiwilliges Schlichtungsverfahren, um zwischen dem Opfer und dem Täter einer Straftat eine angemessene Wiedergutmachung herbeizuführen.

Örtlich zuständig ist die Schiedsstelle der Stadt Kyritz für Sie immer dann, wenn Ihr Antragsgegner oder Ihre Antragsgegnerin im Bereich der Stadt Kyritz wohnt.

Welche Vorteile hat die Schiedsstelle? 

Das Verfahren vor der Schiedsstelle hat folgende Vorteile:

  1. Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist preiswert: für das Schlichtungsverfahren ist eine Gebühr von 10 € zu bezahlen. Kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr, je nach Umfang und Schwierigkeit des Falls, zwischen 20 € und 40 €. Außerdem sind die Schreibauslagen und sonstigen notwendigen Auslagen des Verfahrens zu bezahlen. Weitere Kosten entstehen jedoch nicht. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind also sehr viel günstiger als die Kosten eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten.
  2. Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist ein Schlichtungsverfahren. In mehr als der Hälfte aller Verfahren wird eine gütliche Regelung vereinbart, also ein Vergleich. Dieser Vergleich wird protokolliert und mit einer Zwangsvollstreckungsklausel versehen. Hält sich Ihr Antragsgegner oder Ihre Antragsgegnerin nicht an den geschlossenen Vergleich, so können Sie mit Hilfe des Gerichtsvollziehers aus dem Vergleich die Zwangsvollstreckung betreiben. Sie erhalten also im Fall eines Vergleichs eine verbindliche und durchsetzbare Regelung.
  3. Das Verfahren vor der Schiedsstelle wird innerhalb kurzer Zeit durchgeführt. Die Verfahrensdauer ist also wesentlich kürzer als vor den ordentlichen Gerichten. 

Wann und wo ist die Schiedsstelle zu erreichen?

Die Schiedsstelle hat  am 1. Dienstag im Monat in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Sprechstunde in Kyritz, Perleberger Straße 10 (Mehrgenerationenhaus). An diesem Tag ist die Schiedsstelle auch telefonisch unter der Nummer 033971/ 308909 zu erreichen. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt der Anrufbeantworter die Anliegen der Bürger entgegen.

 

Bild zur Meldung: Schiedsstelle der Stadt Kyritz teilweise neu besetzt