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Holzfeuer im Freien bis auf weiteres untersagt

Kyritz, den 08.04.2020

Seit heute gilt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Waldbrandgefahrenstufe 4. Nach der Kyritzer Stadtordnung ist das Entfachen eines Holzfeuers im Freien bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 nicht erlaubt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kann davon ausgegangen werden, dass dieses Verbot auch über die Osterfeiertage gilt.  Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen/

 

Bis Waldbrandwarnstufe 3 sind in Kyritz Holzfeuer im Freien von maximal einem Quadratmeter und einer maximalen Höhe von einem Meter - unter Einhaltung der Vorschriften der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg - werktags im Zeitraum von 10 Uhr bis 22 Uhr erlaubt. In den Feuern ist nur trockenes und naturbelassenes Holz einzusetzen.  Unabhängig von der vorliegenden Waldbrandgefahrenstufe ist grundsätzlich das Entfachen eines Holzfeuers an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Große Osterfeuer mit Besuchern sind aufgrund des Corona-Versammlungsverbots generell untersagt. 

 

Bild zur Meldung: Holzfeuer im Freien bis auf weiteres untersagt