Änderung der Corona-Verordnung: Erleichterungen für Kontaktsport, im Bus- und Schiffstourismus - Aufnahmeverbot für Reisende und Gäste aus Corona-Hotspots

Kyritz, den 26.06.2020

Ferienzeit während der Pandemie: Das bedeutet in Brandenburg sowohl die Lockerung von Auflagen im Sport, bei Reisebus- und Schifffahrten, aber auch eine schnelle Reaktion auf verstärktes Infektionsgeschehen in Deutschland. So dürfen Anbieter touristischer Übernachtungen Gäste aus so genannten „Hotspots", in denen sich das Corona-Virus besonders verbreitet hat, nicht aufnehmen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Das Kabinett hat heute dazu im Rahmen einer Telefonkonferenz die „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" aktualisiert. Sie tritt am Samstag, 27. Juni 2020, in Kraft. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt ebenso fort. 

 

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