Anpassungen der Quarantäne-Verordnung: Kleiner Grenzverkehr ohne Verpflichtung zu Quarantäne möglich

Kyritz, den 23.10.2020

Die Landesregierung hat heute per Umlauf Änderungen der Quarantäne-Verordnung beschlossen. Die Anpassungen dienen einerseits einer möglichst wirksamen Pandemieprävention angesichts steigender Fallzahlen in zahlreichen europäischen Ländern, andererseits sollen unnötige negative Auswirkungen insbesondere auf die brandenburgisch-polnische Grenzregion und den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ vermieden werden. Daher sieht die neue Verordnung Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Quarantäne-Bestimmungen für klar bestimmte Personen- und Berufsgruppen vor.

 

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