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Mund-Nasen-Bedeckung auch auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Kyritz, den 02.11.2020

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen vorsieht, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere für Wochenmärkte. Der genaue Passus lautet wie folgt:

 

„Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, insbesondere an Markttagen auf Marktplätzen (Wochenmärkten), auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann, ist im gesamten Landkreis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“

 

Mit der Allgemeinverfügung setzt der Landkreis die am Montag in Kraft getretene neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg um, die den Erlass einer solchen Verfügung durch die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg vorsieht. Die Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 4. November, bis einschließlich 30. November 2020.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Bedeckung

 

Bild zur Meldung: Mund-Nasen-Bedeckung auch auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin