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November-Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Kyritz, den 16.11.2020

Alle Anträge können in den kommenden Wochen über die Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.

 

Bild zur Meldung: November-Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen