Notbetreuung Hort ab 4. Januar 2021

Kyritz, den 31.12.2020

Aufgrund der "Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg" vom 15.12.2020, sind ab Montag, den 04.01.2021, alle Horteinrichtungen geschlossen.

 

In die Notbetreuung der Horte werden Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe aufgenommen, deren Personensorgeberechtigten in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten oder wo die Aufnahme des Kindes der Wahrung des Kindeswohles dient.

 

Für die Aufnahmen in die Hortbetreuung ist ein Antrag nebst Bescheinigungen erforderlich, der bei der Kita-Leitung oder per Mail an einzureichen ist.

 

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