Antragsformular für die Hortbetreuung

Kyritz, den 12.01.2021

Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe wird eine Notbetreuung gewährleistet. Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens eine sorgebrechtigte Person im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Für die Notbetreuung in Horten gibt es ein Antragsformular, welches hier heruntergeladen werden kann:

Antragsformular

Das Formular ist ausgefüllt zurückzusenden an:

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Sachgebiet Kita

Heinrich-Rau-Straße 27-29

16816 Neuruppin

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Über die konkreten Regelungen im Bereich der Kinderbetreuung, insbesondere zur Definition des Anspruchs auf Notbetreuung, hat das Land Brandenburg eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht:

 

Pressemitteilung des Landes vom 18. Dezember 2020

 

Bild zur Meldung: Antragsformular für die Hortbetreuung