Kitas werden ab Montag geschlossen - Notbetreuung kann beim Landkreis beantragt werden

Kyritz, den 21.01.2021

Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiterhin nicht als  Infektionstreiber im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die Auswertung hat ergeben, dass es seit 01.01.2021 dreizehn meist Einzelinfektionen in 11 Kitas gegeben hat, wovon zwei Kitas mehrfach betroffen waren. Es handelt sich hierbei um 13 Personen, davon in der Mehrzahl Erzieher (8) und nur wenige Kinder (5). Alle Einrichtungen haben Hygienekonzepte, zudem sind natürlich diese Einrichtungen angehalten, die AHA+L Regeln einzuhalten. Die Umsetzung klappt in der Regel gut.

Zum Vergleich: Seit dem 01.01.2021 gab es 998 Neuinfektionen. Der Anteil der Kitas mit den 13 Personen machte damit einen Anteil von 1,3 Prozent aus.

 

Eine wesentliche Ursache für die Höhe der Anzahl von Neuansteckungen innerhalb der letzten Wochen ist weiterhin das Ansteckungsgeschehen in den zahlreichen Gesundheits-, Pflege- und Senioreneinrichtungen, diese machen fast zwei Drittel des Geschehens aus. In der vergangenen Woche sind deshalb, früher als zunächst durch das Land vorgesehen, die mobilen Impfteams in Ostprignitz-Ruppin gestartet, um Impfungen bei den Pflegekräften und Bewohnern in den Einrichtungen zu ermöglichen und weitere Erkrankungen an COVID-19 möglichst zu vermeiden. Bisher wurden mehr als 1.240 Bewohner von Pflegeheimen geimpft.

 

Eine gleichzeitige Schließung von Schulen und Horten sowie Kindertagesbetreuungseinrichtungen mit der Möglichkeit der Notbetreuung wird aus bisherigen Erfahrungen die Inzidenz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nicht im gewünschten Umfang absenken.

 

Dennoch wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz verabredet, die Kindertageseinrichtungen möglichst weitgehend zu schließen. Grund hierfür sind erste Hinweise, dass die bereits in Großbritannien verbreitete und ansteckendere Mutation des SARS-CoV-2 Virus zu vermehrten Infektionen von Kindern und Jugendlichen führen könnte und somit zu einem höheren Ansteckungsrisiko. Das Land wird die Entscheidung dahingehend umsetzen, dass Kitas unabhängig von konkreten Infektionsquellen in einem Landkreis bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 300 geschlossen und auf Notbetreuung umgestellt werden.

 

Dies bedeutet für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen für den Krippen – und Elementarbereich mit in Kraft treten der neuen Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg zum 23.01.2020 geschlossen werden. Entsprechend wird es eine Möglichkeit der Notbetreuung analog zur Notbetreuung im Hortbereich geben. Hier gilt: wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind und Kinderbetreuung benötigen, ist ein Antrag auf Notbetreuung an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu richten. Bei Alleinerziehenden und bei medizinisch oder pflegerisch tätigen Kräften, gilt die Ausnahme der sogenannten Ein-Eltern-Regelung.

 

Das Antragsformular zur Kita-Notbetreuung finden Sie auf den Corona-Sonderseiten unter Kitas und Schulen.

 

Bild zur Meldung: Kitas werden ab Montag geschlossen - Notbetreuung kann beim Landkreis beantragt werden