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Elternbeiträge werden bei Nicht- oder nur teilweiser Kita-Nutzung übernommen

Kyritz, den 22.01.2021

Angesichts der Schließung der Kitas ab Montag begrüßt die Kyritzer Bürgermeisterin Nora Görke die Entscheidung der Landesregierung, die Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung zu übernehmen. Damit werden die ohnehin stark geforderten Eltern entlastet und Kontakte weiter reduziert.

 

Nora Görke unterstützt damit die Einschätzung der Brandenburger Jugendministerin Britta Ernst: „Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen“.

 

Mit der Förderung werden rückwerdend zum 1. Januar 2021 Elternbeiträge übernommen:

  • bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung,
  • bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
  • Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
  • Dies schließt die Tagespflege ein.
 

Bild zur Meldung: Elternbeiträge werden bei Nicht- oder nur teilweiser Kita-Nutzung übernommen