Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021

Kyritz, den 11.02.2021

Friseute dürfen ab 1. März wieder öffnen - Über ein Öffnung der Schulen entscheiden die einzelnen Bundesländer - Alle anderen Corona-Regeln und -Einschränkungen gelten weiter bis 7. März - Ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 35 sind weitere Lockerungen möglich.

 

Der Brandenburger Landtag kommt heute Nachmittag zu einer Sondersitzung zur Beratung der weiteren Schritte zur Corona-Bekämpfung zusammen. Die neue Eindämmungsverordnung soll am Freitagnachmittag beschlossen werden.

 

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