Corona-Lage im Landkreis am Montag

Kyritz, den 22.02.2021

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt es seit unserer gestrigen Pressemitteilung einen neuen COVID-19-Fall zu vermelden, darüber hinaus leider auch einen weiteren Todesfall. Die Zahl der Verstorbenen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich damit im Landkreis auf 142 erhöht.

 

Wie inzwischen bekannt wurde, ist in einem zurückliegenden COVID-19-Fall die Meldeadresse dem Gesundheitsamt falsch übermittelt worden. Die erkrankte Person hat ihren Wohnsitz nicht wie zunächst gemeldet im Amt Temnitz, sondern außerhalb des Landkreises. Im Dashboard für Ostprignitz-Ruppin, das die Verteilung der COVID-19-Fälle auf die Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises anzeigt, ist die Zahl entsprechend korrigiert worden. Aus diesem Grund bleibt - trotz der gemeldeten Neuinfektion - die Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle gegenüber dem Vortag unverändert bei 3.293.

 

Bei den Genesenen im Landkreis ist die Zahl um 19 auf jetzt 2.891 gestiegen. Die Zahl der aktiven Fälle ist von gestern 280 auf 260 gesunken.

 

Die 7-Tage-Inzidenz des Landesamtes für Gesundheit (LAVG), die für mögliche Rechtsfolgen gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes maßgeblich ist, wird derzeit mit 42,5 angegeben. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei der Datenübermittlung enthält dieser Wert aber nicht alle aktuellen Zahlen des Gesundheitsamtes. Der vom Gesundheitsamt des Landkreises ermittelte Inzidenzwert, der COVID-19-Fälle einschließt, die bis einschließlich gestern gemeldet wurden, liegt bei 45,5. Die Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner im Landkreis.

 

In den drei Kliniken im Landkreis (Neuruppin, Kyritz, Wittstock) werden weiterhin 27 Menschen wegen einer COVID-19-Erkrankung behandelt. Davon befinden sich fünf auf einer Intensivstation, drei von ihnen müssen beatmet werden.

 

Der Landkreis weist nochmals darauf hin, dass alle positiven PCR-Tests auf mögliche Anzeichen von Mutationen untersucht werden. Sollte es hier Auffälligkeiten geben, erfolgt eine Sequenzierung, um die Variante zu bestimmen. Bei einer bekannten Ansteckung durch eine Variante des SARS-CoV-2 Virus gelten strengere Quarantänemaßnahmen.

 

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