Überschreitung der 100er-Inzidenz: Weitere Einschränkungen ab Montag

Kyritz, den 26.03.2021

aut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) ist seit gestern die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus innerhalb der letzten sieben Tage im Landkreis Ostprignitz-Ruppin auf mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt auch heute bei 121,38. Für den morgigen Samstag ist daher nicht damit zu rechnen, dass der Inzidenzwert wieder unter die 100-Marke fallen wird, so dass der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gemäß § 26 Absatz 2 der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg die Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen am Sonntag öffentlich bekanntzugeben hat. Dies hat zur Folge, dass es ab Montag, 29.03.2021, für die Dauer von mindestens 14 Tagen zu folgenden Schutzmaßnahmen kommt:

  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen).
  • Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften sowie von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
  • Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien, Baufachmärkte). Eine vollständige Auflistung der nicht von der Schließungsanordnung betroffenen Verkaufstellen des Einzelhandels ist § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg zu entnehmen. Auch körpernahe Dienstleistungen nach §9 7. SARS-CoV-2-EindV, die bisher erlaubt waren, dürfen weiter angeboten werden.
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt. Dies gilt auch für Kinder.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Die Schutzmaßnahmen gelten sodann mindestens bis einschließlich 11.04.2021. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird auch das Ende bzw. eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 3 der 7. SARS-CoV-2-EindV entsprechend bekanntgeben.

 

Im Einzelnen wird auf die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Bezug genommen.

 

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