Fragen und Antworten zur Bundes-Notbremse

Kyritz, den 24.04.2021

Der Bund hat das Infektionsschutzgesetz geändert und eine einheitliche Bundes-Notbremse eingeführt. Diese greift ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis. Das bedeutet: Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 bzw. 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.

 

Entscheidend für die Inzidenz sind die dem Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten Zahlen. Eine Übersicht der aktuellen Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen gibt es im Dashboard des RKI.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist die 7-Tages-Inzidenz von Mittwoch bis Freitag dieser Woche unter dem Wert von 100 geblieben. Daher kommt die Bundes-Notbremse hier vorerst nicht zum Tragen. Allerdings liegt der Inzidenzwert am heutigen Tag (Sonnabend, 24. April 2021) wieder über der Marke von 100.

Mit der Einführung der Bundes-Notbremse hat es auch entsprechende Änderungen bei der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gegeben.

 

Weitere Informationen:

 

Fragen und Antworten zur Bundes-Notbremse auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums

 

Die Bundes-Notbremse zum Nachlesen im Bundesgesetzblatt

 

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