Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Bussen und Bahnen ab 28. April 2021

Kyritz, den 27.04.2021

Da die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin am Montag, 26. April 2021, laut Angaben des Landesamtes für Gesundheit (LAVG) und des Robert-Koch-Institutes (RKI) den dritten Tag in Folge über dem Wert von 100 lag, kommt ab Mittwoch, 28. April 2021, in Ostprignitz-Ruppin die sogenannte „Bundes-Notbremse“ zum Tragen.

 

Zu den Maßnahmen der Notbremse gehört auch, dass im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen und Schülerbeförderung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) besteht. Diese Pflicht gilt sowohl während der Beförderung, als auch während des Aufenthaltes in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung.

 

Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95. Eine medizinische OP-Maske darf nicht mehr verwendet werden. Darauf weist auch die Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft (ORP) hin.

 

Ausgenommen von der Tragepflicht einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) sind lediglich Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem sind Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit. Auch gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit diesen kommunizieren oder ihre Begleitpersonen sind von der Regelung ausgenommen.

 

Was es außerdem zu beachten gilt, wird auf den entsprechenden Seiten des Bundesgesundheitsministeriums erklärt: Fragen und Antworten zur Bundes-Notbremse.

 

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