Corona-Lage am Dienstag - Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" gelten in Ostprignitz-Ruppin ab 28. April 2021

Kyritz, den 27.04.2021

Sechs Neuinfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 gibt es seit der gestrigen Meldung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu verzeichnen. Von den neuen Fällen ist unter anderem erneut die Kita Kinderland in Wittstock betroffen.

 

Die Gesamtzahl der Covid-19-Fälle, die dem Gesundheitsamt des Landkreises seit dem Beginn der Corona-Pandemie im vergangenen Frühjahr gemeldet wurden, liegt damit bei 4115. Die Zahl der als genesen geltenden Menschen beträgt 3552 (Vortag: 3519). Aktuell gibt es damit insgesamt 396 aktive Infektionen in Ostprignitz-Ruppin.

 

Zur aktuellen Lage in den Krankenhäusern: In den drei Kliniken im Landkreis werden derzeit 28 Menschen aufgrund einer Covid-19-Erkrankung stationär versorgt. Neun der Patienten befinden sich auf einer Intensivstation. Fünf von ihnen müssen beatmet werden.

Informationen zur Corona-Lage in den einzelnen Kommunen des Landkreises sind im Dashboard für Ostprignitz-Ruppin abgebildet.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde am Dienstag vom Landesamt für Gesundheit (LAVG) und dem Robert-Koch-Institut (RKI) mit 111,3 angegeben.

 

Bereits am Montag, 26. April 2021, lag die Inzidenz am dritten Tag in Folge bei einem Wert über 100. Damit kommt ab Mittwoch, 28. April 2021, im Landkreis die sogenannte „Bundes-Notbremse“ zum Tragen. Erst wenn in Ostprignitz-Ruppin die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter den Wert von 100 sinkt, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft. Was es bis dahin zu beachten gilt, wird auf den entsprechenden Seiten des Bundesgesundheitsministeriums erklärt: Fragen und Antworten zur Bundes-Notbremse.

 

Zu den entsprechenden Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ gehören unter anderem:

  • private Zusammenkünfte von Angehörigen eines Haushaltes sind mit nur einer haushaltsfremden Person zulässig, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden,
  • es gilt eine Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr mit Ausnahmen nur bei triftigen Gründen,
  • Ladengeschäfte können nach vorheriger Terminbuchung und mit einem negativen Testergebnis für Kunden offen bleiben (click and meet) Dies gilt bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150.
  • nur Individualsport ist möglich allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, darüber hinaus kontaktloser Sport im Freien in Gruppen von bis zu höchstens fünf Kindern unter Anleitung,
  • Friseurbesuche und Fußpflege sind mit einem Negativtest weiter erlaubt,
  • im Personennah- und Fernverkehr sowie in der Schülerbeförderung und in Taxen ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) nötig,
  • Schulen und Kitas bleiben bis zu einer Inzidenz von 165 grundsätzlich offen, wobei die Besonderheiten zur Unterrichts- und Betreuungsorganisation der jeweiligen Schule bzw. Kindertagesstätte zu beachten sind.
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Informationen finden Sie außerdem auf den Corona-Seiten des Landkreises. Dort gibt es auch eine Übersicht mit Stellen, die in Ostprignitz-Ruppin kostenlose Schnelltests anbieten, die für die Nutzung einiger Dienste erforderlich sind.

 

Bild zur Meldung: Corona-Lage am Dienstag - Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" gelten in Ostprignitz-Ruppin ab 28. April 2021