Aufhebung Allgemeinverfügung Test- und Besuchskonzepte

Kyritz, den 04.05.2021

Seit Januar 2021, als die Infektionszahlen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 in Ostprignitz-Ruppin sehr hoch waren, waren Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste im Landkreis verpflichtet, spezielle Test- und Besuchskonzepte zu erstellen oder anzupassen und umzusetzen, um Bewohner und Bewohnerinnen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit deutlich gesunkenen Infektionszahlen sowie den bereits deutlich fortgeschrittenen Impfungen in diesen Einrichtungen, kann diese Allgemeinverfügung jetzt wieder aufgehoben werden. Um dafür zu sorgen, Bewohner und Bewohnerinnen sowie Personal vor einer Infektion weiterhin zu schützen, sind die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste nach wie vor aufgefordert, auch weiterhin hohe Hygienestandards einzuhalten. Die Regelungen der Siebten Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung bleiben davon unberührt.

 

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