Lockerungen der Corona-Regeln in Ostprignitz-Ruppin ab 11. Juni 2021

Kyritz, den 10.06.2021

Angesichts der positiven Entwicklung der Corona-Infektionszahlen hat die Brandenburger Landesregierung Anfang Juni weitgehende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen, von denen die ersten bereits am 3. Juni 2021 in Kraft traten. Die geänderte Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt seit Donnerstag, 3. Juni 2021, und bleibt vorerst bis einschließlich 24. Juni 2021 in Kraft. Spätestens dann soll wie bereits im vergangenen Sommer eine Umgangsverordnung mit wenigen konkreten Einschränkungen die Eindämmungsverordnung ablösen.

 

Was ab dem kommenden Freitag, 11. Juni 2021, auch in Ostprignitz-Ruppin wieder möglich ist, hier ein Überblick:

 

Beherbergung

 

Touristische Übernachtungen sind auch wieder in Hotels und Pensionen erlaubt. Vor Beginn der Beherbergung und jeweils nach Ablauf von 72 Stunden müssen Gäste von Hotels und Pensionen aber einen negativen Corona-Testnachweis vorlegen.

 

Hinweis: Diese Testpflicht gilt nicht für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Charterboote.

 

Für die Unterbringung in Mehrbettzimmern gilt die Begrenzung auf zwei Haushalte nicht bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, sofern jeweils nach Ablauf von 72 Stunden eine weitere Testung erfolgt. Damit sind insbesondere die Ferienprogramme mit Übernachtungen möglich.

 

Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Jahrmärkte, Volksfeste

Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen können wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die gleichen Maßnahmen wie für Theater und Kinos sicherstellen.

 

Und es gilt folgende Personenbegrenzung: Veranstaltungen sind hier unter freiem Himmel mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig.

 

Einzelhandel

 

Die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts in Geschäften werden gelockert. Ab dem 11. Juni können sich unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln und der Maskenpflicht beliebig viele Kundinnen und Kunden in Geschäften aufhalten.

 

Die bisherige Einschränkung „bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro zehn Quadratmeter sowie für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche nur Kundinnen und Kunden aus demselben Haushalt pro 20 Quadratmeter zeitgleich aufhalten“ gilt nicht mehr.

 

Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen

 

Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren können öffnen, wenn die Betreiberinnen und Betreiber auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen folgendes sicherstellen:

  • Zutritt haben nur Besucherinnen und Besucher, die keine Covid-19-Symptome haben und einen negativen Testnachweis vorlegen (gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren).
  • Der Zutritt und der Aufenthalt aller Personen muss beschränkt und gesteuert werden.
  • Die Personendaten aller Besucherinnen und Besucher müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden.
  • Das Abstandsgebot muss eingehalten werden.
  • Bei der Nutzung von Umkleideräumen gilt die Maskenpflicht.
  • Der Zutritt ist nur mit Termin möglich (gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen).
  • In geschlossenen Räumen muss regelmäßig gelüftet werden.

Für Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren gibt es keine Personenbegrenzung. Aber das Abstandsgebot muss eingehalten werden können.

 

Geschlossen bleiben weiterhin

  • Dampfsaunen und Dampfbäder sind weiter für den Publikumsverkehr zu schließen.
  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen, soweit in ihnen getanzt wird, bleiben ebenfalls für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Die Schließung gilt auch weiter für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote.

 

Weitere Informationen zu den neuen Regeln und Erleichterungen, die ab dem 03. Juni bzw. 11. Juni 2021 gelten, sind der Mitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg sowie den Corona-Sonderseiten des Landes zu entnehmen.

 

Bild zur Meldung: Lockerungen der Corona-Regeln in Ostprignitz-Ruppin ab 11. Juni 2021