Informationen zur Bundestagswahl
Die Vorbereitungen der Bundestagswahl am 26. September 2021 sind in den 25 Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwaltungen des Wahlkreises 56 (Prignitz-Ostprignitz-Ruppin-Havelland I) in vollem Gange.
Die über 170.000 Wahlberechtigten können in 424 Urnenwahlbezirken und 56 Briefwahlbezirken ihre beiden Stimmen abgeben. Meist steht das bekannte, angestammte Wahllokal wiederum zur Verfügung. Der genaue Ort des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Über 3.300 Wahlhelfer:innen in den Wahlvorständen und den kommunalen Verwaltungen werden im Einsatz sein, um möglichst gute Rahmenbedingungen für die Stimmabgabe zu schaffen, erklärt Kreiswahlleiter Dietmar Tripke.
Wie Tripke weiter mitteilt, werde von den Gemeinden alles Erdenkliche unternommen, um den Gesundheitsschutz unter Pandemiebedingungen zu gewährleisten. So besteht u.a. für die Wählerin/ den Wähler die Möglichkeit, einen eigenen Schreibstift zum Ankreuzen mitzubringen.
Alle Wähler:innen haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der/ die Wahlkreisabgeordnete unter den zwölf Bewerber:innen gewählt. Mit der Zweitstimme wird für eine der 19 Landeslisten votiert.
Es besteht keine Nachweispflicht "Geimpft, genesen oder getestet". Alle Wähler:innen werden aber dringlichst gebeten, die allgemeinen Regeln (Maske tragen, Abstand halten) einzuhalten. Für den Aufenthalt im Wahlgebäude und im Wahlraum muss grundsätzlich nach den verbindlichen Regelungen des Landes Brandenburg eine medizinische Maske getragen werden; Ausnahmefälle müssen nachgewiesen werden. Wem dies nicht möglich ist, wird empfohlen, rechtzeitig die Briefwahl zu nutzen. Dazu sollte der rote Wahlbrief möglichst bis Donnerstag, 23. September 2021, entgeltfrei über einen Briefkasten der Deutschen Post abgeschickt werden. Um an der Briefwahl teilnehmen zu können, muss bei der Gemeinde-/Amtsverwaltung des Wohnortes ein Antrag auf Wahlschein mit Briefwahlunterlagen gestellt werden. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses kommt erstmals zur Anwendung, dass bei weniger als 50 Wähler:innen nach 18 Uhr keine Auszählung in dem betreffenden Wahllokal erfolgt. Die Auszählung muss dann zusammen mit einem anderen Wahllokal erfolgen, wohin drei Mitglieder des Wahlvorstands die Wahlurne bringen und die Stimmzettel durchmischt werden. Es gibt dann kein Extra-Ergebnis für den betreffenden kleinen Wahlbezirk.
Am Wahlabend können die Ergebnisse auf der Internetseite der Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin sowie auf der Internetseite des Landeswahlleiters www.wahlen.brandenburg.de verfolgt werden.
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