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Anträge auf Kulturförderung bis 15. Oktober stellen

Kyritz, den 29.09.2021

Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis sind wieder alle Kulturschaffenden aufgerufen, ihre Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2022 in schriftlicher Form bis zum 15. Oktober 2021 (Ausschlussfrist) zu stellen. Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie auf unserer Webseite unter Landkreis&Verwaltung / Kreisverwaltung / Referat Büro Landrat / Kulturangelegenheiten.

Die Anträge sind einzusenden an:

Kreisverwaltung OPR, Referat Büro Landrat, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin

Gefördert werden Projekte wie zum Beispiel Konzerte, musikalisch-literarische Veranstaltungen, aber auch Veranstaltungen und Publikationen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, Theater- und Tanzprojekte, Lesungen und Projekte der bildenden Kunst. Die Veranstaltungen sollen zur Bereicherung des kulturellen Angebotes im gesamten Landkreis dienen, regional oder überregional ausstrahlen. Die Projekte dürfen gerne auch eine Verknüpfung zu den Themen Bildung und Tourismus aufweisen.

 

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Roß im Büro des Landrats, Telefon 03391 / 688 - 7012 oder per E-Mail an

 

Bild zur Meldung: Anträge auf Kulturförderung bis 15. Oktober stellen