Freigängerkatzen sind anzumelden

Kyritz, den 11.04.2023
Aufgrund der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Kyritz, beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz am 30.11.2022, sind die Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen verpflichtet, diese bei der Stadt Kyritz anzuzeigen.
 
Die Verordnung tritt zum 1. Juni 2023 in Kraft. Bis dahin sollen die Halterinnen und Halter die Pflicht zur Anmeldung und Kastration möglichst erfüllt haben.
 
Zur Anzeige von Freigängerkatzen kann ab sofort das beigefügte Formular verwendet werden.
 
Das Formular liegt darüber hinaus im Bürgerbüro zur Mitnahme bereit.
 
Die Satzung kann hier eingesehen werden: Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Kyritz
 

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