Warum der Landkreis seine Allgemeinverfügung zu Reisen präzisieren wird

Kyritz, den 26.03.2020

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hält es nach wie vor für richtig und notwendig, die touristischen Verkehre in der aktuellen Krisenzeit unbedingt einzuschränken. Aus diesem Grund wurde die heute in Kraft getretene Allgemeinverfügung zu Reisen in den Landkreis erlassen.

 

Aufgrund vieler Rückmeldungen per Mail und Telefon ist zudem aber nun deutlich geworden, dass sich bereits schon seit längerer Zeit viele Menschen in ihrem Zweitwohnsitz dauerhaft aufhalten und dort beispielsweise im Homeoffice arbeiten. Auch viele Rentnerinnen und Rentner leben offenbar über eine längere Zeit im Zweitwohnsitz. Vor diesem Hintergrund wird kurzfristig eine Präzisierung der Allgemeinverfügung vorgenommen und zeitnah veröffentlicht. Ziel ist es, denjenigen, die bereits aus nachvollziehbaren Gründen länger hier sind, auch in dieser Krisenzeit ein Bleiberecht in ihrem Zweitwohnsitz zu ermöglichen. Zugleich sollen aber auch weitere Einreisen auf das Gebiet des Landkreises bis mindestens 19.04.2020 eingedämmt werden.

 

Der Besuch von Familienmitgliedern ist zwar weiterhin möglich, dennoch sollte davon - auch wenn es schwerfällt - abgesehen werden. Denn es gilt nach wie vor, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, um sich, die Eltern und vor allem Großeltern zu schützen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass diejenigen, die hier über einen längeren Zeitraum ihren Lebensmittelpunkt haben und die Voraussetzungen dafür erfüllen, sich baldmöglichst mit Erstwohnsitz anmelden sollten.

 

Hintergrund der zunächst erlassenen Allgemeinverfügung war und ist unter anderem die Lage an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Es soll verhindert werden, dass der Müritz-Tourismus aufgrund der Vorgehensweise des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Einreisebeschränkungen nicht weiter nach Ostprignitz-Ruppin ausweichen kann. Die attraktiven Erholungsgebiete im Landkreis wurden in vielen Fällen unter Umgehung der Bestimmungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg aufgesucht.

 

Da der Landkreis in dieser angespannten Situation aber nur eine medizinische Versorgung für die ständig hier lebenden Bewohner dauerhaft sicherstellen kann, muss mit Blick auf die bevorstehenden Osterferien auch weiterhin verhindert werden, dass der Landkreis in dieser Krisenzeit zum vermehrten Reiseziel von Urlaubern aus der gesamten Bundesrepublik wird. Das zeigt noch einmal mehr den dringend notwendigen Handlungsbedarf in Bezug auf die Eindämmung touristischer Reisen in der Zeit der Coronakrise. Dieser Sachverhalt wird auch in einer präzisierten Fassung der Allgemeinverfügung seine Berücksichtigung finden.

 

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