Informationen des Landkreises zum Umgang mit den Altkleidern
Altkleider
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Alttextilien nicht mehr über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Die gesetzlichen Änderungen dienen der Umstellung unseres Entsorgungssystems hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Das Recycling der Rohstoffe aus unserer Kleidung steckt noch in den Anfängen. Eine getrennte Erfassung der Alttextilien ist dabei jedoch der erste maßgebliche Schritt.
Je nach Zustand der Textilien sollten Sie unterschiedliche Entsorgungswege nutzen.